Häufige Fragen
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zur Zusammenarbeit mit BH BuchHaltung. Ihre Situation ist nicht dabei? Dann lernen wir uns einfach unverbindlich kennen.
Muss meine Buchhaltung bereits digital sein?
Nein. Wir können sowohl mit digitalen als auch mit noch nicht digitalisierten Unterlagen starten. Gemeinsam finden wir einen Ablauf, der zu Ihrem Unternehmen passt.
Übernehmen Sie auch unsortierte Unterlagen?
Ja. Auch Ordner, gemischte Belegstapel und der sprichwörtliche Schuhkarton sind willkommen. Sortierung, Ablage und Aufbereitung werden transparent nach Zeitaufwand abgerechnet.
Arbeiten Sie nur mit Unternehmen aus München?
Nein. BH BuchHaltung betreut Unternehmen aus München und arbeitet digital auch überregional. Die Bearbeitung erfolgt im eigenen Büro und nicht bei Ihnen vor Ort.
Benötige ich eine eigene Buchhaltungssoftware?
Nein. Die laufende Buchhaltung wird mit meiner eigenen SAGE-Software bearbeitet. Für Ihren Steuerberater oder selbst genutzte Programme können nach Vereinbarung geeignete Exporte bereitgestellt werden.
Kann ich meinen bisherigen Steuerberater behalten?
Selbstverständlich. Ich bereite die vereinbarten Buchhaltungsdaten strukturiert auf und stimme mich im zulässigen Rahmen direkt mit Ihrem Steuerberater ab.
Was passiert, wenn Rechnungen fehlen?
Sie erhalten nicht einfach eine lange Fehlbelegliste zurück. Soweit möglich, beauftragt und technisch zugänglich, rufe ich Rechnungen aus Portalen ab oder fordere sie direkt bei Lieferanten an. Ihre Mitwirkung ist nur gefragt, wenn sie tatsächlich notwendig ist.
Bieten Sie Lohnbuchhaltung an?
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung kann über ein spezialisiertes externes Lohnbüro koordiniert werden. Ich übernehme dabei die organisatorische Kommunikation und bleibe Ihre zentrale Ansprechpartnerin.
Wie viel Zeit benötigt die Buchhaltung eines typischen Kleinunternehmens?
Eine pauschale Stundenzahl gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem die Anzahl der Belege, Bank- und Kreditkartenkonten, der Zustand der Unterlagen sowie die beauftragten Aufgaben – etwa Kontenabstimmungen, Mahnwesen oder Auswertungen. Deshalb rechne ich während der ersten etwa drei Monate nach dem tatsächlichen Aufwand ab. Anschließend kann ich den regelmäßigen Zeitbedarf zuverlässig einschätzen und eine passende Monatspauschale vereinbaren.
Wie setzen sich die Preise zusammen?
Fachliche Buchhaltungstätigkeiten werden mit 80,00 € netto pro Stunde abgerechnet. Für Ablage, Sortierung und Aufbereitung gelten 40,00 € netto pro Stunde. Nach einer Einarbeitungsphase wird für laufende Mandate eine individuelle Monatspauschale ab 700,00 € netto vereinbart.
Warum gibt es die Monatspauschale erst nach etwa drei Monaten?
Erst nach der Einarbeitung lässt sich der tatsächliche regelmäßige Aufwand seriös einschätzen. Danach schafft die Pauschale Planungssicherheit für beide Seiten und macht eine minutengenaue Erfassung jeder kurzen Rückfrage überflüssig.
Sind Mandate unterhalb der Mindestpauschale möglich?
In Einzelfällen ja. Ob ein kleineres Mandat sinnvoll übernommen werden kann, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Übernehmen Sie auch Aufholbuchhaltungen?
Ja. Reine Aufhol- und Aufarbeitungsmandate sind nach individueller Prüfung möglich. Nach einer Bestandsaufnahme erhalten Sie eine realistische Einschätzung von Aufwand und Zeitrahmen.
Arbeiten Sie für Gastronomiebetriebe?
Aktuell nehme ich keine Restaurants und keine Mandate aus der Gastronomie an.